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Stellungnahmen

NEIN ZU DARLEHEN

Bildung: Ein Menschenrecht

Als die Generalversammlung der vereinten Nationen am 10 Dezember 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verkündete, erklärte sie in Art. 26 auch ein Recht auf Bildung. Es lautet: "Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglicher sein; die höheren Studien sollen allen nach Massgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen." (Art.26 Abs. 1)
Hiermit wurde das Recht auf Bildung zu einem Menschenrecht erklärt. Indem Bildung allen in gleicher Weise offenstehen soll, wird die Chancengleichheit zwischen "Reich" und "Arm" gewährt.
Der Bund und die Kantone tragen als Garant die Verantwortung für das Recht auf Bildung und für Chancengleichheit.

Der VSS ist der Meinung, dass der Bund und die Kantone ihrer Verantwortung für das Recht auf Bildung nachkommen müssen

Der VSS wehrt sich vehement gegen die Ersetzung von Stipendien durch Darlehen, da dies zu einer nicht vertretbaren Chancenungleichheit und zu einer finanziellen Selektion, welcher einer Umverteilung von unten nach oben gleichkommen würde, führen würde.

Der VSS fordert, dass der Bund darauf verzichtet, Darlehensvergaben finanziell zu unterstützten.

Der VSS fordert, dass der Bund seiner Verantwortung als Garant für eine gute Ausbildung, die allen Menschen offensteht, nachkommt.

Das Stipendienwesen muss harmonisiert und nicht durch Darlehen ersetzt werden

Um die Chancengleichheit zu wahren, vergibt der Bund bzw. der jeweilige Kanton Stipendien als Aus- und Weiterbildungsbeiträge. Weil aber die Kantone und nicht der Bund die Hoheit über die Stipendienvergabe haben, variiert die Stipendienhöhe sehr stark von Kanton zu Kanton. Eine Harmonisierung des Stipendienwesens ist dringend notwendig, damit es den Menschen aus allen Schichten und allen Kantonen zu gleicher massen möglich ist, eine Hochschule zu besuchen, ohne sich massiv verschulden zu müssen. Nur durch die Vergabe von Stipendien können soziale Unterschiede abgeschwächt werden.
In einigen Kantonen hat sich die Form der Studiendarlehen durchgesetzt. Studiendarlehen müssen nach Abschluss der Hochschule verzinst und zurückbezahlt werden. Nach Abschluss des Studiums stehen AbsolventInnen also mit einem hohen Schuldenberg da, was viele von einem Studium abhält.

Der VSS fordert die Beibehaltung von Stipendien und die Harmonisierung des Stipendienwesens in allen Kantonen. Wenn Stipendien durch Darlehen ersetzt werden, ist die Chancengleichheit, für die der Staat Verantwortung trägt, nicht mehr gewährleistet. Junge Menschen sollen zu einem Studium ermuntert und nicht durch eine drohende Verschuldung davon abgehalten werden.

Bildungspotential darf nicht brachliegen

Steht eine Hochschulausbildung nicht mehr Menschen aus allen sozialen Schichten offen, so liegt Bildungspotential brach und der Wohlstand unserer Gesellschaft sowie unsere Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb ist gefährdet. Die Zukunft der Wissenschaft, der Forschung und der ganzen Wirtschaft hängen von gut ausgebildeten Fachkräften ab, an welchen es zur Zeit mangelt. Deshalb ist es wichtig, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums nicht weiter verschlechtert werden und dass keine weiteren Barriere für Studierende aus einkommensschwächeren Familien entstehen. Schon heute stammen nur 43.9% (1) der Studierenden aus einem nicht akademischen Milieu. Wenn Stipendien vermehrt durch Darlehen ersetzt werden, droht sich diese Zahl weiter zu verringern, und noch mehr Bildungspotential wird brachliegen. Das Beispiel Deutschlands hat es deutlich bewiesen: eine Ersetzung von Stipendien durch Darlehen in den Jahren 1983-1990 hat den Anteil von Kindern aus den unteren Schichten an den Hochschulen deutlich reduziert ; die Wiedereinführung von Stipendien hat diesen Anteil um 36% erhöht. (2) Auch die Qualität der akademischen Bildung wird abnehmen, wenn es das Ziel der Studierenden ist, so schnell wie nur irgendwie möglich das Studium zu beenden, um die eigene Verschuldung in Grenzen zu halten.

Der VSS fordert die Möglichkeit für Menschen aus allen sozialen Schichten, eine Bildung auf qualitativ hohem Niveau zu erlangen. Die Hochschulen dürfen Menschen aus finanziell weniger starken Verhältnissen nicht verschlossen bleiben. Auch die Wirtschaft ist von gut ausgebildeten Fachkräften abhängig.

Gefährdung der Mobilität und der freien Wahl des Studiums

Die Ersetzung von Stipendien durch Darlehen schränkt die Mobilität der Studierenden ein, denn Studenten aus einkommensschwachen Familien werden gezwungen, entweder bei den Eltern wohnhaft zu bleiben oder das Risiko eines hohen Schuldenberges auf sich zu nehmen.
Personen aus einkommensschwachen Familien wäre es ausserdem erschwert, ein Fach zu studieren, das kein hohes Einkommen in Aussicht stellt, da sie Gefahr laufen, die Darlehensschulden nicht zurückzahlen zu können. Das Ersetzen von Stipendien durch Darlehen gefährdet die freie Wahl des Studiums und der Universität. Es ist nicht zutreffend, dass ein Uniabschluss gleich ein hohes Einkommen mit sich bringt und Darlehen problemlos zurückbezahlt werden können. Das jährliche Realeinkommen der HochschulabsolventInnen ist zwischen 1991 und 1995 von 68'000 auf 62'000 Franken abgesunken, auf diesem Stand hat es sich seither stabilisiert. 1999 verdiente einE AbsolventIn im Durchschnitt 62'000 Franken. Die Studie zeigt zudem, dass die Standardabweichung bei 23'700 Franken liegt. Dies bedeutet, dass mit 95%er Wahrscheinlichkeit alle Löhne der AbsolventInnen zwischen 15'000 (3) und 110'000 Franken liegen. (4) Besonderen stossend ist die Tatsache, dass 11.3% aller AbsolventInnen weniger als 30'000 Franken pro Jahr verdienen, dies zeigt klar, dass ein Hochschulabschluss in keinster Weise ein Garant für ein hohes Einkommen darstellt. Ausserdem gab es 1999 nach wie vor 4.5% Arbeitslose bei den Hochschulabsolventen, Mitte der Neunziger Jahre war diese Zahl noch viel höher. (5) Besonders Jungakademiker leben zum Teil in prekären finanziellen Verhältnissen (dies gerade im Zeitpunkt der Gründung einer Familie), da sie oft ein Praktikum absolvieren müssen, und nur einen bescheidenen Lohn verdienen.

Der VSS ist der Meinung, dass es allen möglich sein sollte, die Universität und das Studienfach nach eigenen Interessen und Fähigkeiten zu wählen, ohne sich dabei verschulden zu müssen, denn es ist ein Mythos, dass ein Uniabschluss automatisch ein hohes Einkommen mit sich bringt und Darlehen problemlos zurückbezahlt werden können.

Bildung als Investition in die Zukunft

Bund und Kantone versuchen ihren Finanzhaushalt kurzfristig auf Kosten der sozial schwächeren zu entlasten. Bei der Bildung darf jedoch nicht gespart werden, da sie eine Investition in die Zukunft ist. Eine gute Bildung für ein möglichst breites Spektrum von Personen ist ein Beitrag zur Verminderung von Arbeitslosigkeit und Sozialfällen, was unsere Staatsfinanzen letztendlich entlasten wird. Der Spareffekt bei der Ersetzung von Stipendien durch Darlehen ist auch deshalb in Frage zu stellen, weil hohe administrative Kosten anfallen und die nicht einbringbaren Darlehensschulden abgeschrieben werden müssen. Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, dass Ausbildungskosten von der Allgemeinheit finanziert werden, denn dank dem progressiven Steuersystem werden so die Kosten meist auf Leute übertragen, die selbst in den Genuss einer Hochschulausbildung gekommen sind. Wenn sie jedoch durch hohe Schulden belastet werden, leben Studierende während und nach dem Studium am Existenzminimum und dieser Effekt fällt weg.
Die globalen Kosten von Darlehen sind höher als die von Stipendien. Die Kosten, die die Studierenden und der Staat bezahlen, übersteigen zusammengerechnet die Kosten einer Stipendienvergabe bei weitem.

Kosten für den Staat und die Studierenden bei einem Studium, das 5 Jahre dauert, nach dessen Abschluss der/die DarlehensnehmerIn während drei Jahren eine Dissertation schreibt und als AssistentIn arbeitet. Der Kanton trägt die Zinsen und Kosten während 8 Jahren. Danach trägt die Darlehensnehmerin/ der Darlehensnehmer die Zinsen und zahlt das Darlehen ratenweise in 6 Jahren zurück.

Kosten für den Staat

Stipendium

Darlehen

Kosten der Unterstützung

60'000

-

Verwaltungsaufwand (3.5%)

1'620

2'100

Verlust von Darlehen (anteilsmässig) (5%)

-

3'000

Zinskosten für den Staat während des Studiums

-

22'553

Kosten für Kommission und Spesen (1%)

-

600

Total für den Staat

61'620

28'253

Kosten für Studierende

Zinskosten für Studierende während der Rückzahlung

-

11'600

Rückzahlung des Darlehens

-

60'000

Total für Studierende

-

71'560

Totalkosten Studierende + Staat

61'620

99'813

Tabelle vgl. EDK Dossier 45A. Stipendienpolitik in der Schweiz. Bern 1997

Der Regierungsrat des Kanton Bern rechnet bei einer allfälligen Umstellung von Stipendien auf Darlehen mit einem extrem hohen Verwaltungsaufwand. Nach 15 Jahren müssten im Kanton Bern ca. 33'000 Darlehen verwaltet werden, was neben einem effizienten EDV-System die Schaffung von ca. 20 Vollzeitstellen erforderlich machen würde. (6)

Der VSS findet es unzulässig, dass die Kantone ihren Finanzhaushalt auf Kosten von sozial Schwächeren entlasten und dass sich junge Menschen für ein Studium verschulden müssen.
Ausserdem ist der Spareffekt bei einer Ersetzung von Stipendien durch Darlehen zu relativieren.

Umverteilung von unten nach oben

Eine Universität, die den Zugang für Personen aus weniger begüterten Familien erschwert, kommt einer Umverteilung von unten nach oben gleich, da die Universitäten ja zum grössten Teil mit Steuergeldern finanziert werden. Personen aus einkommensschwachen Familien kann der Zugang zu den Universitäten, die sie selbst mitfinanzieren, verwehrt bleiben. Der Staat bezahlt für ein Medizinstudium jährlich über 100'000 Franken. Die meisten Studierenden stammen aus wohlhabenden Verhältmissen und können deshalb das Angebot quasi gratis nutzen. Wenn jetzt ausgerechnet diejenigen mit wirtschaftlich schwachem Hintergrund ihre Ausbildung mit Schulden finanzieren sollen, ist das bloss noch "Scheinförderung"

Der VSS ist der Meinung, dass eine Hochschule, die von allen finanziert wird, auch allen offenstehen muss.

Verschärfung von sozialen Ungleichheiten

Die BefürworterInnen der Ersetzung von Stipendien durch Darlehen sehen darin eine Förderung der Eigenverantwortung, weil mit Darlehen in die eigene Zukunft investiert wird. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Staat sich lediglich aus seiner Verantwortung als Garant für das Recht auf Bildung herausstiehlt.
Eine Ersetzung von Stipendien durch Darlehen würde zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten führen und die Schere zwischen "Arm" und "Reich" weiter öffnen. Denn die Verschuldung wird desto höher ausfallen, je höher der Bedarf nach Ausbildungsbeiträgen ist. Dies steht im sozialen Widerspruch zum Anliegen eines Stipendienwesens. Ein Stipendienwesen hat neben der Nachwuchsförderung die Verbesserung der Chancengleichheit zum Ziel.

Der VSS widersetzt sich einer weiteren Verschärfung der sozialen Ungleichheiten.

1. Soziale Lage der Studierenden. Enquête représentative auprès des étudiants des hautes écoles suisses en 1995. Markus Diem
2. Das soziale Bild der Studentenschaft in der BRD, 13. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, Bonn 1992, S. 6
3. Die vom Bund festgesetzte die Armutsgrenze beträgt 1'800.- pro Monat oder 21'600.- pro Jahr, siehe Sozailkommission des VSS, Die Lebenshaltungskosten der Studierenden. Aktuelle Lage und Forderungen des Verbands der Schweizerischen StudentInnenschaften, Bern, VSS, 2000, s. 4.
4. Unter der Annahme, dass das jährlichen Bruttoeinkommen annähernd normal verteilt sind, was man der Studie ansatzweise entnehmen kann.
5. Von der universitären Hochschule ins Berufsleben. Absolventenbefragung 1999. Markus Diem. Bildungs- und Berufsforschung, Basel, S. 82ff
6. Protokoll des Regierungsrates, Antwort auf die Motion Leuenberger (SVP) Eingereicht am: 12.9.00
7. Ruedi Buzek, Präsident der Interkantonalen Stipendienbearbeiter-Konferenz (IKSK), in der Sonntags-Zeitung vom 21.01.01
8. Vgl. Protokoll des Regierungsrates, Antwort auf die Motion Leuenberger (SVP) Eingereicht am: 12.9.00

Positionspapier des VSS, verabschiedet durch das Komitee, 5. Februar 2002

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