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Hochschularten

"Durchlässigkeit" zwischen den Hochschularten

Im November 2007 haben sich die drei RektorInnenkonferenzen CRUS, KFH und COHEP den direkten Übertritt von einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in ein Masterstudium an einer Universität wie auch den Übertritt in die andere Richtung versucht zu regeln. Nach Ansicht des VSS ist dies nicht ganz geglückt.

Bereits in der Stellungnahme zur Vernehmlassung  im November 2007 hat der VSS auf vielfältige Probleme hingewiesen. Diesen wurde leider in keiner Weise Rechnung getragen. Daraufhin hat der VSS im Januar 2008 einen offenen Brief  an Regierungsrätin Regine Aeppli (Präsidentin SUK, Zürich) und Regierungsrat Rainer Huber (Präsident Fachhochschulrat EDK, Aargau) geschrieben und Korrekturen gefordert. Dabei geht es dem VSS nicht um einen auflagenfreien Übertritt, denn die Unterschiede in den Anforderungen der Hochschultypen müssen respektiert werden. Dennoch sollte ein Wechsel bei Interesse gefördert werden. Doch die Regelungen machen ihn eher unattraktiv und die teilweise extrem Hohen Zusatzanforderungen und der damit verbundene Zeitaufwand wirken abschreckend.

Regierungsrätin Aeppli hat den VSS daraufhin zu einer Aussprache bei Anwesenheit von wichtigen SUK- und CRUS-VertreterInnen eingeladen. Das Gespräch war interessant. Erwartungsgemäss, und wie aus dem Protokoll der Sitzung vom 23.01.2008  ersichtlich, konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. So ist zu befürchten, dass bei der Überprüfung der Massnahme in zwei Jahren das Fazit lautet: Die Regelung ist erfolgreich, denn es gibt nur wenige Übertritte und damit fast keine Probleme. Nach Auffassung des VSS wurde hier eine Chance vertan.

In der Folge arbeitete die SUK weiter und beabsichtigt nun die Revision der Bologna-Richtlinien Artikel 3a. Der VSS war etwas überrascht, vom Wortlaut der vorgeschlagenen Ergänzung der SUK-Richtlinien erst über dass Bologna-Netzwerk der CRUS zu erfahren. Wir begrüssen ausdrücklich die Gesprächsbereitschaft von SUK-Generalsekretärin Weiss auf unsere Nachfrage hin und sind erleichtert, dass der Kommentar bereits etwas präzisiert werden konnte, um Missverständnissen vorzubeugen. Die ganze Stellungnahme vom 04.06.2008  wird hoffentlich die Finalisierung des Kommentars noch günstig verändern.

Der VSS hat auch zuhanden der Konferenz der Fachhochschulen einen Brief am 21.07.2008  verfasst. Antwort der KFH vom 19.08.2008  ist erfreulich ausführlich und enthält einige Überraschungen. Damit kann jedoch weitergearbeitet werden.

Grundsätzlich ist der VSS der Ansicht, dass ein Wechsel des Hochschultyps nach dem Bachelor meist auch eine Korrektur des Studienziels impliziert. Der VSS ist überzeugt, dass eine solche Änderung des Studienziels von den Studierenden bewusst beabsichtigt und nicht etwa leichtfertig vorgenommen wird. Entsprechend teilen wir geäusserte Befürchtungen, dass eine durchlässigere Regelung zwischen den Hochschultypen die Master der Universitäten zu einem Überlaufbecken der anderen Hochschultypen werden liesse, nicht. Der Tanz ist nun vorläufig beendet mit der endgültigen Fassung des Artikels 3a der SUK Richtlinien. Indem die SUK die Verantwortung an die Kantone zurückgeschoben hat entbehrt die Konkordanzliste der Rektorenkonferenzen jeglicher Verbindlichkeit. Nun bleibt nur die Hoffnung, dass die angestrebte Evaluation das Projekt bzw. die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen nicht vollends begräbt.

Letzte Änderung: 20. January 2009

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